Regeln im Wasser

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Dieser Artikel enthält die Bade-, Fluss und Eisregeln der SLRG.

Wie man eine Wasseraktivität plant findest du hier.

Baderegeln

  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!
  2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  3. Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
  4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
  6. Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Flussregeln

  1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
  2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  3. Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig
  4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!
  5. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  6. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Eisregeln

  1. Eisflächen nur betreten, wenn sie von der Behörde freigegeben worden sind.
  2. Rettungsgeräte (Leitern, Stangen, Ringe, Bälle, Leinen usw.) sind keine Spielzeuge.
  3. Die Anweisungen der Ordnungsorgane und der Behörden sind strikte einzuhalten.
  4. Bei Rissbildung, verursacht durch Tauwettereinbruch, sind Massenansammlungen zu vermeiden.
  5. Selbstrettung bei Eiseinbruch! – Sofort Arme ausbreiten und versuchen in der gleichen Richtung auszusteigen, aus der man gekommen ist.
  6. Eiseinbruch! – Sofort weitere Helfer alarmieren und sich nur in Bauchlage und einem Rettungsgerät dem Eingebrochenen nähern.

Quellennachweis

Alle Regeln sind von der SLRG (Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft) herausgegeben worden.

Bildnachweis

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