Finanzierung der Jungschar

Submitted by Irmgard on

 

Dass die Ameisli-, Jungschar- und Teeniearbeit etwas kostet, wird wohl niemand bestreiten. Aber - wer soll das bezahlen? Die Jungscharleiter? Die Gemeinde? Sponsoren? Oder einfach Spender? 

Einige Vorschläge für den allgemeinen Jungscharhaushalt

- Regelmässige, monatliche Beiträge der Gemeinde
- Jährlicher Fixbeitrag der Gemeinde
- Beitrag wird über das Gemeindebudget abgewickelt
- Beiträge auf Antrag der Jungschar
- Opfer von speziellen Anlässen in der Gemeinde unter Mitwirkung der Jungschar
- Kombinationen von Vorschlägen wie zum Beispiel:

  • Fixbeitrag und Opfer und Aktionen der Jungschar
  • Fixbeitrag und Zusätzliches gemäss Antrag der Jungschar

Es ist wenig sinnvoll, wenn das nötige Material generell von den Leitern bezahlt wird. Bei Differenzen im Team kann dies gravierende Folgen für die Jungschararbeit haben. Der richtige Weg ist der, dass die Jungschar eine eigene Kasse führt. Diese wird von der Gemeinde gespiesen. Die Leiter stellen ihre Gaben aber der Gemeinde zur Verfügung. Die Leiter erhalten ihre Auslagen von der Jungscharkasse vergütet, wobei die Praxis zeigt, dass längst nicht alle Spesen von den Leitern verrechnet werden. Es ist aber sinnvoll, wenn nicht vergütete Spesen als Spenden und als Ausgaben verbucht werden. Eine solche Handhabung zeigt erst das wirkliche Bild der Kosten und der Spenden für eine Jungschar.

Die Jungschar führt ein Kassabuch und legt dies für die Jahresrechnung dem Gemeindekassier zur Einsicht vor. Dieser kann die Jahreszahlen in die Gesamtrechnung integrieren. Damit sind die finanziellen Belange klar geregelt und jederzeit einsehbar.

Es ist durchaus sinnvoll, dass die Gesamtjungschar auch einen Teil zur Finanzierung beiträgt. Damit wird den JS-lern wie auch deren Eltern bewusst, dass die Jungschar eben auch etwas kostet. Es ist ja in der Vereinslandschaft Schweiz einmalig, dass für Tätigkeiten in der ausserschulischen Jugendarbeit keine Jahresbeiträge von den Teilnehmern/Mitgliedern erhoben werden. Nur vereinzelte Jungscharen kennen dies analog der Pfadi.

Wie kann nun der Finanzhaushalt einer Jungschar aussehen, respektive deren Einnahmen:

  • Monatlich einen Fixbeitrag der Gemeinde von z.B. Fr. 3.-- pro Kind, gemäss dem Budget für die Gesamtgemeindejugendarbeit.
  • Selbsterwirtschaftete Mittel der Jungschar durch zum Beispiel Kerzenziehen, Auto- waschaktionen, Spielfeste, Weihnachtseinsätze, Opfer von Anlässen, die durch die Jungschar in der Gemeinde durchgeführt werden, usw.
  • Zuschüsse der Gemeinde gemäss vorheriger Rücksprache für spezielle Anschaffungen oder Anlässe. 

Bitte beachten: In zahlreichen Gemeinden müssen der Beitrag, oder Mittel für zusätzliche grössere Anschaffungen in der Regel über die Budgeteingabe geltend gemacht werden. Spätere Anträge sind eher schwierig und haben einen entsprechenden administrativen Aufwand zur Folge.

 

Das angeschaffte Material ist Eigentum der Gemeinde und kein Leiter kann bei seinem Abgang irgend etwas mitnehmen, es sei denn, er habe gewisse Materialien leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung der Jungscharleiter/innen

Die Aus- und Weiterbildung von Leitern für eine gute Jungschararbeit muss der Gemeinde ein Anliegen sein. Es gilt, die Leiter/innen dazu zu animieren. Eine teilweise Vergütung von Ausbildungskosten durch die Gemeinde stärkt die positive Einstellung und die Bindung der Leiter/innen an die Gemeinde. Zudem ist sie eine Form der Anerkennung und der Wertschätzung des Einsatzes durch die Gemeinde. Es ist nicht selbstverständlich, dass junge Menschen bereit sind, einen Teil ihrer Ferien für Jungscharlager, Pfingstlager, evtl. Jungschar-WE und pro Jahr eine Woche und 1 - 2 Wochenenden für die Ausbildung zu investieren. Wir meinen, dass dies durch einen Beitrag estimiert werden sollte. Dass dies aber nicht gleich der volle Betrag sein muss, unterstützen wir aus erzieherischen Gründen. Der BESJ erachtet eine Vergütung in der Höhe von 50% der Kurskosten für sinnvoll, wobei unterschiedlich gewichtet werden kann zwischen Schülern/Studenten und Verdienenden. Für eine solche Regelung spricht auch die Tatsache, dass ein grosser Teil der Leiter/innen keine gläubigen Eltern hat und für die Kosten der Kurse selber aufkommen muss, auch wenn sie selber noch über kein Einkommen verfügen. So kommt es immer wieder vor, dass Teilnehmer/innen von Ausbildungswochen über Monate und während mehr als einem Jahr von ihrem Sackgeld die Kurskosten zusammensparen.

 

Der Versicherungsbeitrag

Jungscharen von Chrischonagemeinden sind obligatorisch der Jungscharversicherung angeschlossen. Für alle anderen Jungscharen ist der Beitritt freiwillig. Da aber doch rund 2/3 der Jungscharen der Versicherung angeschlossen sind, rechtfertigen sich an dieser Stelle einige Gedanken dazu. Wer soll, muss oder darf den jährlichen Beitrag bezahlen? Die Gemeinde, die Jungschar aus ihrer Kasse, oder die Eltern? Eine einheitliche Regelung wird kaum möglich sein, da die Finanzierungsvarianten zu unterschiedlich sind. Wird eine Jungschar realtiv grosszügig unterstützt und hat sie Möglichkeiten zu speziellen Finanzaktionen, kann der Beitrag durchaus aus der Jungscharkasse bestritten werden. Andernfalls ist dies Aufgabe der Gemeinde. Eine weitere Variante ist, den Versicherungsbeitrag auf die Eltern abzuwälzen, was in der Regel bei entsprechender gründlicher Information problemlos möglich ist. Die Abwälzung kann auch auf freiwilliger Basis geschehen. Die Eltern erhalten jedes Jahr ein freundliches Brieflein mit der Möglichkeit, diesen Beitrag freiwillig zu bezahlen. Ein Einzahlungsschein liegt bei. Praxiswerte haben ergeben, dass auf diese Weise oft mehr als der nötige Betrag zusammenkommt. Auch hier gilt es, dass offene Gespräch zu suchen. Das Anliegen kann sehr gut z.B. mal an einem Elternabend vorgebracht werden.

Der Gemeindebeitrag an den BESJ

Dieser wird je nach Denomination unterschiedlich erhoben. Dieser Beitrag ist eine Teilabgeltung an die allgemeinen Dienstleistungen des BESJ, deren Nutzniesser ja in erster Linie die Gemeinden sind. Wir sind der Meinung, dass diese Kosten vollumfänglich von der Gemeinde zu tragen sind, und nicht von der Jungscharkasse oder gar von den Leitern persönlich, wie dies hie und da auch vorkommt.

 

Wer finanziert demnach die anfallenden Kosten der Ameisli-, Jungschar- und Teeniearbeit?

 

Eine sinnvolle Investition in die Jungschararbeit und in die Ausbildung der Leit ist eine gute, zukunftsorientierte Anlage.

Praxisschritte

Wie ist die Finanzierung der Jungschar geregelt? Gemeindeleitung und Jungscharteam füllen unabhänging voneinander die folgende Bewertungstabelle aus. Danach werden die Ergebnisse verglichen und besprochen. Eine offene Aussprache ist wichtig  (Punkteskala von 1 - 6; 1 = sehr schlecht, 6 = sehr gut).

Quellennachweis:

Inhalt: Jahresschwerpunkt 1993 "Gemeinde", Peter Blaser, Siegfried Nüesch, Martin Bihr, Hansruedi Tanner, Ueli Obrist, Johannes Wallmeroth, Peter Schulthess

Copyright: www.besj.ch

Titelbild:  Clipart mit freundlicher Genehmigung des Verlages buch+musik ejw-service gmbh, Stuttgart - www.ejw-buch.de

Inhalte können automatisch übersetzt sein. Hilf mit durch deine Bearbeitung die Qualität der Übersetzung zu verbessern!

Artikel verfügbar in: